Auszubildende sind vielen Herausforderungen ausgesetzt. Sie werden mit Aufgaben und neuen Erfahrungen konfrontiert. Die psychische Belastbarkeit der Auszubildenden in der Pflege und anderen Gesundheitsberufen scheint bei einigen wenig ausgeprägt. Manche reagieren mit Depression, Aggression, Rückzug oder einer Burn-Out-Symptomatik. Bei einem kleinen Teil der Auszubildenden bestimmen Traumata ihre Lebenswelt. Erfahrene Pädagog:innen, Anleitende und Führungsverantwortliche sehen sich damit immer häufiger konfrontiert.
Doch: wie können Träger und zuständige Fachkräfte wirksame Unterstützung erbringen?
In diesem Seminar erarbeiten wir Möglichkeiten der Unterstützung und Führung von Auszubildenden.
Inhalt
Methoden
Systemische und lösungsorientierte Beratung mit praxisnahen Übungen, Fallbesprechungen und weiteren kreativen Methoden sowie eine motivierende Gesprächsführung.
Zielgruppe
Praxisanleiter:innen und Pflegepädagog:innen aus allen Pflegesettings, Führungskräfte
Online Seminar
Interaktive Schulung per Videokonferenz;
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Zwingende technische Voraussetzung
Stabile Internetverbindung, je Teilnehmer:in ein PC, Laptop oder Tablet (kein Smartphone) mit Kamera und Mikrofon (optimal ist ein Headset), Einzelarbeitsplatz
Referent
Klemens Hundelshausen
Krankenpfleger, Sozialarbeiter, Traumaberatung, Systemische Beratung, Motivierende Gesprächsführung, Stressprävention
Anerkennung
Das Seminar gilt als berufspädagogische Fortbildung mit einem Umfang von 8 Stunden gem. § 4 PflAPrV – Praxisanleitung.
Registriert beruflich Pflegende können 8 Punkte geltend machen.
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.