DBfK aktuell - Januar 2026

Krankenhausreform braucht Pflege

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) will der Gesetzgeber die laufende Krankenhausreform nachschärfen. Zentrales Ziel der Reform sollte eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung für alle Patient:innen sein. Das unterstützt der DBfK ausdrücklich. 

Gleichzeitig machen wir deutlich: Eine Krankenhausreform, die die Pflege nicht verbindlich einbezieht, kann dieses Ziel nicht erreichen. Das haben wir auch in unserer Stellungnahme zum KHAG bekräftigt.

Warum eine Krankenhausreform nötig ist 

Die Krankenhauslandschaft steht unter enormem Druck. Fachkräftemangel, steigende Versorgungsbedarfe, komplexere Krankheitsverläufe und wirtschaftliche Zwänge gefährden zunehmend die Versorgungsqualität. Gleichzeitig gibt es eine Ambulantisierung von Krankenhausleistungen. Unter diesen Rahmenbedingungen kann die hohe Anzahl an Krankenhausbetten nicht mehr betrieben werden. Die Reform soll deshalb Strukturen neu ordnen, Leistungen bündeln und Qualität sichern, unter anderem durch sogenannte Leistungsgruppen mit klar definierten Anforderungen. Doch Qualität entsteht nicht allein durch bauliche, technische oder ärztliche Kriterien. Sie entsteht vor allem im Versorgungsalltag – und dieser wird maßgeblich von der Pflege getragen. 

Pflege ist entscheidend für Qualität – wird aber kaum berücksichtigt 

Pflegefachpersonen stellen die größte Berufsgruppe im Krankenhaus. Sie begleiten Patient:innen rund um die Uhr, erkennen Komplikationen frühzeitig, koordinieren Versorgungsprozesse und sichern den Behandlungserfolg. Nationale und internationale Studien zeigen eindeutig: Die Qualität der Krankenhausversorgung hängt unmittelbar von ausreichend und qualifizierten Pflegefachpersonen ab. Im aktuellen Gesetzentwurf bleibt diese Realität jedoch weitgehend unberücksichtigt. Pflege taucht in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen nicht auf – und droht damit erneut als reiner Kostenfaktor betrachtet zu werden. Besonders kritisch sieht der DBfK, dass bestehende Mindestvorgaben zur pflegerischen Personalausstattung gestrichen werden sollen, ohne gleichzeitig ein besseres, bedarfsgerechtes Instrument verbindlich zu verankern. 

Der DBfK fordert eine klare Kurskorrektur der Krankenhausreform – mit der Pflege als zentralem Qualitätsfaktor: 

1. Pflegequalität verbindlich festlegen 

Das zentrale Gremium zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen muss verpflichtet werden, pflegerische Qualitätskriterien festzulegen. Das darf keine freiwillige Option sein, sondern muss gesetzlich vorgegeben werden. Ohne verbindliche Kriterien für die Pflegequalität bleibt der Anspruch der Krankenhausreform ein leeres Versprechen. 

2. Bedarfsgerechte Personalausstattung sichern 

Statt die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Mindestvorgabe ersatzlos zu streichen, braucht es eine Weiterentwicklung hin zu einer realistischen, am tatsächlichen Pflegebedarf orientierten Personalausstattung. Diese muss schrittweise verbindlich umgesetzt werden – als klares Strukturmerkmal von Qualität. Der DBfK sieht die PPR 2.0 als das geeignetste Instrument dafür an. 

3. Qualifikation und Kompetenz der Pflege berücksichtigen 

Gute Pflege braucht nicht nur ausreichend Personal, sondern auch den richtigen Qualifikationsmix. Pflegefachpersonen mit spezialisierten Fachweiterbildungen und erweiterten Rollen – etwa Advanced Practice Nurses – verbessern nachweislich Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Zufriedenheit. Der DBfK fordert daher, pflegerische Qualifikationen und eine steigende Akademisierung als Qualitätsmerkmal anzuerkennen und verbindlich zu verankern. 

4. Pflegeprozesse und Ergebnisse sichtbar machen 

Qualität zeigt sich nicht nur in Strukturen, sondern auch in Abläufen und Ergebnissen: Pflegerische Prozesse, interprofessionelle Zusammenarbeit und ein pflegerisch verantwortetes Entlassmanagement müssen als Qualitätsmerkmale berücksichtigt werden. Ebenso wichtig ist es, die Versorgungsergebnisse (Outcomes) und Patientenerfahrungen (PREMs und PROMs) systematisch zu erfassen. Dafür braucht es eine gezielte Förderung der Pflegewissenschaft, denn uns fehlen nach wie vor viele Erkenntnisse, um eine evidenzbasierte Pflege leisten zu können. 

5. Pflegefachliche Expertise strukturell einbinden 

Ob bei der Weiterentwicklung der Reform, bei sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen oder bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppen: Entscheidungen über Versorgung dürfen nicht ohne pflegefachliche Expertise getroffen werden. Pflege muss mit am Tisch sitzen – gleichberechtigt und verbindlich. Der DBfK mischt sich dabei ein und wird das auch weiterhin tun.

DBfK-Stellungnahme zum KHAG

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