DBfK aktuell - September 2026

Kammerwahl in Rheinland-Pfalz: Jetzt die berufliche Selbstverwaltung mitgestalten

Am 25. September wird die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz neu gewählt. Für die berufliche Selbstverwaltung der Pflege ist diese Wahl von besonderer Bedeutung: Die neu gewählten Vertreter:innen entscheiden in den kommenden fünf Jahren mit darüber, wie sich die Pflegekammer fachlich und berufspolitisch weiterentwickelt.

Der DBfK tritt bei dieser Wahl nicht mit einer eigenen Liste an. Wir rufen unsere Mitglieder auf: Geht wählen und informiert euch über die Programme und Kandidat:innen der zugelassenen Listen.

Bei dieser Wahl geht es auch um die grundsätzliche Zukunft der beruflichen Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz. Unter den zehn zugelassenen Listen gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, welchen Weg die Pflegekammer künftig einschlagen soll.

Die Position des DBfK ist klar: Professionelle Pflege braucht eine starke berufliche Selbstverwaltung. Pflegefachpersonen müssen ihre beruflichen Angelegenheiten mitgestalten, fachliche Standards setzen und als Profession mit einer eigenen Stimme gegenüber Politik und anderen Akteur:innen des Gesundheitswesens auftreten können.

Gleichzeitig heißt Unterstützung für die Pflegekammer nicht, dass alles bleiben muss, wie es ist. Die Kammer muss Vertrauen gewinnen, transparent arbeiten, ihre Entscheidungen nachvollziehbar vermitteln und für ihre Mitglieder einen erkennbaren Nutzen schaffen. Eine starke Kammer braucht deshalb nicht weniger Beteiligung, sondern mehr.

Unsere Empfehlung an DBfK-Mitglieder in Rheinland-Pfalz lautet deshalb: Geht wählen und gebt eure Stimme einer Liste, die sich klar für den Erhalt und die konstruktive Weiterentwicklung der Pflegekammer einsetzt. Informiert euch vor eurer Entscheidung über die Programme und Kandidat:innen der zugelassenen Listen.

So funktioniert die Wahl

Gewählt werden 81 Mitglieder der Vertreterversammlung, des obersten Organs der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Es handelt sich um eine Listenwahl: Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme und wählt damit eine Liste.

Die Wahl findet als Hybridwahl statt. Ihr könnt entweder

  • online über das Wahlportal oder
  • per Briefwahl

abstimmen. Eine doppelte Stimmabgabe ist nicht möglich.

Die Wahlunterlagen werden nach Angaben der Landespflegekammer zwischen dem 4. und 7. September 2026 verschickt. Darin befinden sich auch die notwendigen Informationen und Zugangsdaten für die Onlinewahl.

Entscheidend ist die Frist: Am 25. September 2026 um 15 Uhr endet die Wahl. Bis dahin muss die Stimme beim Wahlausschuss eingegangen beziehungsweise elektronisch abgegeben worden sein. Wer per Brief wählt, sollte deshalb ausreichend Zeit für den Postweg einplanen.

Alle zehn zugelassenen Listen, ihre Kandidat:innen und die von ihnen veröffentlichten Positionen findet ihr auf der Wahlseite der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.


Unsere Bitte: Nutzt eure Stimme. Wer über die Zukunft der Pflegekammer mitentscheiden will, sollte die Entscheidung nicht anderen überlassen.

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