DBfK aktuell - Juli 2024

24 Stunden Pflichtfortbildung in NRW jetzt digital zulässig

Seit dem Jahr 2020 sind Praxisanleitende durch das Pflegeberufegesetz verpflichtet, jährlich 24 Stunden Fortbildung insbesondere zu berufspädagogischen Inhalten zu absolvieren. Bisher konnte in Nordrhein-Westfalen nur die Hälfte der Stundenzahl online absolviert werden. Was in anderen Bundesländern schon länger möglich ist, geht nun auch in NRW. Ab sofort können alle onlinebasierten Fortbildungen in vollem Umfang auf die 24 Stunden Pflichtfortbildungen angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass diese live stattfinden und ein synchroner Austausch der Teilnehmenden mit den Lehrenden sichergestellt ist. Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024.

Der DBfK Nordwest bietet viele spannende und hilfreiche Fortbildungen zu berufspädagogischen Themen online an – auch mal am Samstag – zu finden unter www.bildung-im-dbfk.de.

Noch auf der Suche nach der passenden Fortbildung? Wir freuen uns immer über neue Ideen, um unser Bildungsangebot zu erweitern. Darüber hinaus bieten wir auch maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen in Ihrer Einrichtung an.

Schreiben Sie einfach an bildung-nordwest@dbfk.de und teilen uns Ihren speziellen Fortbildungswunsch mit.

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig, für die Nutzung der Webseite nicht notwendig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.