DBfK aktuell - August 2024

Neue Publikationen zu Vorbehaltsaufgaben in der Pflege

Zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherung der pflegerischen Versorgung hat der Gesetzgeber im Pflegeberufegesetz (PflBG) die Verantwortung für den Pflegeprozess unter absoluten Vorbehalt der Pflegefachpersonen gestellt. 

Seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2020 obliegt damit exklusiv Pflegefachpersonen die Aufgabe der Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses, die Analyse, Evaluation und Sicherung sowie die Entwicklung der Qualität der Pflege.

Das Pflegeprozessmodell steht im Mittelpunkt der Vorbehaltsaufgaben. Dabei sind die Durchführung und Dokumentation der Pflegemaßnahmen nicht Bestandteil der Vorbehaltsaufgaben gemäß PflBG. Auch die Planung der Pflege wird nicht explizit genannt. Allerdings ist die übereinstimmende fachliche, pflegewissenschaftliche und juristische Einschätzung, dass sie dazugehören muss. Denn der Pflegeprozess kann weder gesteuert noch koordiniert werden und
es kann auch keine hohe Versorgungsqualität geleistet werden, wenn die Pflege nicht geplant wird. Kurz gesagt: Der Pflegeprozess steht jetzt unter Vorbehalt der Pflegefachpersonen. Das ist ein hohes Gut für die Pflege und muss dringend flächendeckend gelebt werden.

Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus: VAPIK-Projekt
Die VAPiK-Studie (Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus) wurde durch den Katholischen Krankenhausverband Deutschland e. V. gefördert und von Anfang 2023 bis Anfang 2024 durch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. durchgeführt. Die Studie hatte das Ziel, Grundlagen, Anwendungen und Konsequenzen der Vorbehaltsaufgaben im Krankenhausalltag explorativ zu beleuchten und einen Handlungsrahmen sowie weitere Empfehlungen abzuleiten. Das heißt, mittels der Studie sollten erste Erfahrungen, aber auch Probleme in der Umsetzung des Vorbehaltsrechts gesammelt und aufgearbeitet werden. 

Grundlage waren virtuelle Workshops, die von April bis September 2023 mit rund 25 erfahrenen und verantwortlichen Pflegefachpersonen aus acht Mitgliedseinrichtungen der Katholischen Krankenhäuser in Deutschland durchgeführt wurden. Zum anderen wurden relevante allgemeine wie auch einrichtungsinterne Regelungsgrundlagen wie Gesetze, Richtlinien, Leitlinien, Expertenstandards, Prozessund Stellenbeschreibungen im Hinblick auf ihren förderlichen oder hinderlichen Charakter zur Umsetzung des Vorbehaltsrechts analysiert.

Weidner, F.; Harder, N.; Schubert, C. (2024): VAPiK – Vorbehaltsaufgaben der Pflege im
Krankenhaus – Abschlussbericht.
Köln. 


Handreichung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft hat gemeinsam mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben eine Handreichung zu „Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung“ herausgegeben. Die Veröffentlichung skizziert die unterschiedlichen Schlussfolgerungen, die die Vorbehaltsaufgaben für die Sektoren und Versorgungsbereiche der pflegerischen Versorgung mit sich bringen. Sie soll zu weiteren Diskussionen einladen und die so wichtige Professionalisierung der beruflichen Pflege befördern. Die Handreichung soll die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben mit Blick auf das kommende Pflegekompetenzgesetz, das einen wesentlichen Einfluss auf die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung haben wird, hervorheben. Gerade mit Blick auf die angespannte Personalsituation in der Pflege werde es zukünftig besonders darauf ankommen, einen kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten neu zu verteilen.

Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) & Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V.
(DGP) (2024): Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche
Grundlegung und Einordnung.
Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft, Duisburg.


Diskussionspapier der AG Vorbehaltsaufgaben im DBfK Südwest
Auf Grund der erheblichen Bedeutung für das pflegerische Berufsfeld als auch für die Berufspolitik haben sich Mitglieder des DBfK-Regionalvorstands Südwest in einer AG Vorbehaltsaufgaben dafür interessiert, ob und wie die neue gesetzliche Regelung in der Praxis Fuß gefasst hat. Sie haben
verschiedene Pflegefachpersonen aus der ambulanten Pflege, der stationären Pflege, dem Klinikumfeld und dem Bildungsbereich befragt, um ein Stimmungsbild zu erhalten, wie die Umsetzung in der Praxis gelingt. Daraus wurden ergänzend notwendige Voraussetzungen und förderliche Rahmenbedingungen abgeleitet.

Diskussionspapier der AG Vorbehaltsaufgaben des DBfK-Regionalvorstands Südwest:
„Zum Stand und der Umsetzung pflegerischer Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG“.

(IB)

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