Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht bekanntermaßen vor großen Herausforderungen. Der Vermeidung von Krankheit, Morbidität und wachsendem Pflegebedarf muss ein viel höherer Stellenwert eingeräumt werden. Die aktuellen Gesetzesinitiativen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versprachen ineinandergreifende Reformen.
Allerdings sind an den guten Ansätzen in den aktuellen Entwürfen bereits einige Abstriche gemacht worden.
Eine der Gesetzesinitiativen ist das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Es war als klarer Impuls für eine starke Primärversorgung zu verstehen. Als zentrale Punkte waren die Schaffung von Primärversorgungszentren, Gesundheitskiosken und zur Finanzierung von Gesundheitsregionen vorgesehen, wichtige Rahmenbedingungen für den Einsatz von Community Health Nurses. Diese Punkte sind im letzten Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten. Der DBfK spricht sich ausdrücklich dafür aus, diese Ansätze weiter zu verfolgen. Sie sichern die Versorgung im ländlichen Raum und können eine sinnvolle Ergänzung in urbanen Räumen mit besonderen Herausforderungen für die Gesundheit und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung darstellen. Die Umstellung auf zukunftsfähigere Strukturen in der wohnortnahen Versorgung ist aus unserer Sicht zudem zwingender Erfolgsfaktor für die angestrebten Veränderungen im Krankenhausbereich.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Krankenhauslandschaft reformieren. Der DBfK sieht großes Potenzial in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (vormals „Level 1i Krankenhäuser“), wenn sie entsprechend konzipiert werden. Diese Einrichtungen sollten aus unserer Sicht auch unter pflegerischer Leitung stehen können. Für Pflegegeleitete Krankenhäuser gibt es internationale Vorbilder, sie müssen je nach regionalem Bedarf auch in Deutschland möglich sein. Außerdem soll die Qualität der Versorgung in Zukunft eine größere Rolle spielen. Die Abbildung der Pflegequalität anhand klarer Kriterien steht jedoch noch aus.
Insgesamt bleiben beide Gesetzentwürfe hinter den Erwartungen an eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland zurück. Eine Gesundheitsversorgung „aus einer Hand“, in der Gesundheitsförderung und Prävention verknüpft werden mit individueller Behandlung, ist für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem unumgänglich. Patient:innen brauchen gesicherte Kontinuität und eine gut koordinierte sektorenübergreifende Versorgung. Dazu ist gut qualifiziertes Pflegepersonal notwendig, das seine Kompetenzen selbstständig und eigenverantwortlich einsetzen kann. Hier wird das noch ausstehende Pflegekompetenzgesetz das wichtige Puzzleteil sein. Es hat Potenzial, für die Pflege die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.