Im rheinland-pfälzischen Kabinett wurde eine Novelle zum Universitätsmedizingesetz beraten. Vorgesehen ist, dass der Pflegevorstand die gleiche Stimmberechtigung haben wird,wie alle anderen Vorstandsmitglieder und nicht, wie bisher, lediglich beratende Funktion. Die Position der Pflege wird dadurch deutlich gestärkt.
Der Landespflegerat Saarland wurde vom Sozialministerium zur Stellungnahme für eine „Verordnung zur Regelung von Inhalten, Mindeststandards und zum Verfahren von Schutzkonzepten und Fehlermeldesystemen in den saarländischen Krankenhäusern nach § 5a des Saarländischen Krankenhausgesetzes“ gebeten. Der DBfK Südwest beteiligte sich, wie bei vielen Gesetzesvorhaben, an der Stellungnahme. Der Landespflegerat hat die gesammelten Anmerkungen seiner Mitgliedsverbände an das Sozialministerium weitergegeben.
In Baden-Württemberg ist das Quorum von 60 Prozent registrierten Pflegefachpersonen nicht erreicht worden, wie der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha verkündete. Damit wird keine Landespflegekammer errichtet.