Zum 1. Juli wurde die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) flächendeckend in die Praxis der Krankenhäuser eingeführt. Für diesen berufspolitischen Meilenstein hat sich der DBfK lange und intensiv engagiert. Als starker Mitgliedsverband im Deutschen Pflegerat und durch eine intensive Mitarbeit in der dort angesiedelten Fachkommission Personalbemessungsinstrument konnten wir Einfluss auf den politischen Einführungsprozess nehmen.
Bereits das DBfK-Aktionsprogramm 2030 fordert – als eine der wichtigen Rahmenbedingungen für die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes – eine Personalausstattung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf der zu pflegenden Menschen orientiert. Auch zur Bundestagswahl 2021 gehörte die PPR 2.0 zu den wichtigsten Forderungen für die Pflege im Krankenhaus. Dem ist die Ampelregierung nachgekommen und hat die PPR 2.0 im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zur kurzfristigen Einführung aufgenommen. Wenn auch mit einiger Verzögerung, ist die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) schließlich erarbeitet worden, und in den Stellungnahmeverfahren konnte der DBfK Änderungen bewirken. Der Bundesverband und die Regionalverbände haben sowohl im Bund wie auch in den Ländern viel Überzeugungsarbeit geleistet. Die gute Zusammenarbeit und Hartnäckigkeit haben sich ausgezahlt!
Der DBfK wird den Einführungs- und Weiterentwicklungsprozess intensiv begleiten. Die PPR 2.0 muss als lernendes Instrument verstanden werden und bietet die Chance die Pflegefachlichkeit zu steigern, indem pflegerische Assessments und Pflegediagnostik die Einstufung zukünftig untermauern.