Anfang September wurde der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das neue Pflegefachassistenzgesetz vorgestellt. Wir bewerten die bundeseinheitliche Regelung als positiv: Die bisher 27 unterschiedlichen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildungen werden zu einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zusammengefasst.
„Es ist längst überfällig, dass die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit einheitlich und als Heilberuf nach Art. 74, Nr. 19 GG geregelt wird“, sagte DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Mit der neuen
Ausbildung erlangen die Kolleg:innen vergleichbare Kompetenzen auf einem bundesweit anerkannten Qualitätsniveau.“
Dafür hat sich der DBfK seit Jahren stark gemacht. Wir sehen aber auch Nachbesserungsbedarf und halten eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten für geboten. Die beschlossene Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist ein Kompromiss zu den von Arbeitgebern geforderten zwölf Monaten, den der DBfK ablehnt. „Der rasante Fortschritt in Medizin und Diagnostik ermöglicht immer komplexere Therapien, so dass Menschen auch in hohem Alter operiert bzw. therapiert werden können. Um den Therapieerfolg zu sichern, braucht es gut ausgebildetes Pflegefachpersonal und Pflegefachassistent:innen. Nur dann kann die pflegerische Versorgung auf diesem Niveau gewährleistet werden“, so die Einschätzung der DBfK-Präsidentin.