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Die Bundesregierung plant mehrere gesetzliche Änderungen, mit denen die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung begrenzt werden sollen. Betroffen sind unter anderem die häusliche Krankenpflege, die außerklinische Intensivpflege, das Pflegebudget im Krankenhaus, Leistungen der Pflegeversicherung, die Finanzierung von Tarifentgelten in der ambulanten und stationären Pflege, Pflegeberatung/ Pflegebegleitung sowie Zuzahlungen in pflegenahen Leistungsbereichen.
Aus Sicht des DBfK ist klar: Diese Pläne treffen keine abstrakten Budgets. Sie treffen Menschen, Versorgungssicherheit und die Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen. Wenn Vergütungen gedeckelt, Leistungszugänge erschwert oder Personalkosten nicht verlässlich refinanziert werden, wirkt sich das unmittelbar auf die Versorgung aus – im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege, in der Langzeitpflege und in komplexen häuslichen Versorgungssituationen.
Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung stärker begrenzt werden. Der Entwurf setzt dabei auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik: Vergütungs- und Budgetsteigerungen werden enger an allgemeine Obergrenzen gebunden. In pflegerelevanten Bereichen bedeutet das vor allem: weniger Spielraum für real steigende Personalkosten, eingeschränkte Tarifrefinanzierung und mehr wirtschaftlicher Druck auf Einrichtungen und Dienste.
Besonders kritisch bewertet der DBfK die geplanten Begrenzungen in der häuslichen Krankenpflege und in der außerklinischen Intensivpflege. Beide Bereiche sind hoch personalintensiv. Wenn Vergütungssteigerungen dort gedeckelt werden, obwohl Fachpersonalmangel, Wegezeiten, Ausfallquoten, Qualifikationsanforderungen und Tarifentwicklungen weiter steigen, drohen Leistungseinschränkungen, Angebotsverknappung und zusätzliche Belastung für die bereits tätigen Pflegefachpersonen.
Auch im Krankenhausbereich sieht der DBfK erhebliche Risiken. Das Pflegebudget soll strukturell so verändert werden, dass reale Pflegepersonalkosten nicht mehr in gleicher Weise ausgeglichen werden. Damit wird aus einem Instrument zur Refinanzierung tatsächlicher Pflegepersonalkosten zunehmend ein fortgeschriebenes Budget mit engen Steigerungsgrenzen. Das gefährdet qualitätsorientierten Personalaufbau, Ausfallpuffer, Springerstrukturen, neue Kompetenzprofile und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung professioneller Pflege im Krankenhaus.
Der Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes greift wichtige Themen auf: Prävention, Rehabilitation, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung. Diese Themen sind fachlich richtig und dringend notwendig. Problematisch ist jedoch, dass der Entwurf gleichzeitig eine deutliche Kürzungs- und Steuerungslogik enthält.
Aus Sicht des DBfK dürfen Prävention und Rehabilitation nicht gegen Leistungsansprüche ausgespielt werden. Häusliche Versorgung wird nicht dadurch stabiler, dass Leistungen reduziert, Zugänge erschwert oder mehr Verantwortung auf Pflegebedürftige und An- und Zugehörige verlagert wird. Notwendig sind erreichbare professionelle Pflege, qualifizierte Pflegebegleitung, verlässliche ambulante Dienste, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und eine tragfähige Finanzierung.
Besonders kritisch ist die geplante Aussetzung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen. Tarifliche und tariforientierte Entlohnung war ein wichtiger Schritt, um beruflich Pflegende besser zu halten und neue Pflegefachpersonen zu gewinnen. Diese Entwicklung darf nicht aus Finanzierungsgründen zurückgedreht werden. Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen – und dazu gehört eine verlässliche Refinanzierung tatsächlicher Personalkosten.
Die geplanten Regelungen können die Versorgungssicherheit an mehreren Stellen schwächen. In der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege drohen Versorgungsengpässe, wenn Dienste steigende Personal- und Strukturkosten nicht mehr refinanziert bekommen. Das kann dazu führen, dass Anbieter Leistungen begrenzen, Versorgungsgebiete ausdünnen oder besonders aufwändige Versorgungen nicht mehr übernehmen können.
Im Krankenhaus droht eine weitere Verengung des Pflegebudgets. Wenn zusätzliche pflegerische Bedarfe, Ausfallpuffer, entlastende Tätigkeiten, neue Rollen oder qualitätsorientierter Personalaufbau nicht mehr verlässlich finanziert werden, steigt der Druck auf Stationen und Teams. Einrichtungen könnten stärker auf Mindestvorgaben und formale Anforderungen reagieren, statt Pflegepersonalausstattung tatsächlich am Bedarf der Patient:innen auszurichten.
Auch für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entstehen Risiken. Geplante höhere Zuzahlungen, erschwerte Leistungszugänge, reduzierte frühe Unterstützung und spätere Entlastung können dazu führen, dass Hilfe zu spät oder gar nicht in Anspruch genommen wird. Gerade frühe Unterstützung ist aber wichtig, um Überlastung, Krisen und Verschlechterungen zu vermeiden.
Für Pflegefachpersonen bedeuten die Sparpläne vor allem: mehr Druck in ohnehin belasteten Strukturen. Wenn Vergütungen gedeckelt, Personalaufbau erschwert und Tarifentwicklungen nicht verlässlich refinanziert werden, verschlechtert das die Voraussetzungen für gute professionelle Pflege.
Der DBfK warnt davor, finanzielle Stabilisierung auf dem Rücken beruflich Pflegender zu erreichen. Pflegefachpersonen brauchen verlässliche Arbeitsbedingungen, faire und refinanzierte Entlohnung, ausreichend Personal, Qualifikationsmix, Fort- und Weiterbildung, Ausfallpuffer und klare berufliche Entwicklungsperspektiven.
Professionelle Pflege ist keine variable Kostenstelle, an der kurzfristig gespart werden kann. Sie ist eine tragende Säule der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Wer hier kürzt, gefährdet nicht nur Arbeitsbedingungen, sondern Versorgungssicherheit.
Der DBfK fordert, die Sparpläne grundlegend nachzubessern. Pflege darf nicht erneut als Einsparreserve behandelt werden. Notwendig ist eine solidarische, bedarfsgerechte und professionsgerechte Weiterentwicklung von Kranken- und Pflegeversicherung.
Konkret fordert der DBfK:
Die aktuellen Pläne zeigen: professionelle Pflege wird politisch weiterhin als reiner Kostenfaktor betrachtet – nicht als Voraussetzung für sichere Versorgung. Dagegen stellen wir uns!
Der DBfK macht die Stimme der professionellen Pflege politisch hörbar. Wir bringen die Perspektive von Pflegefachpersonen in Gespräche mit Politik ein, formulieren Stellungnahmen, machen über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Druck und schaffen Räume für gemeinsames Handeln.
Pflege ist kein Sparschwein. Wer Versorgung sichern will, muss Pflegefachpersonen stärken – nicht ihre Arbeitsbedingungen, ihre Refinanzierung und die Versorgungsstrukturen weiter unter Druck setzen.
Werde Teil davon. Bleib informiert, bring deine Perspektive ein oder werde Mitglied im DBfK.
Wir halten dich auf dem Laufenden
Wenn du weiter über unsere Protestaktion "Pflege ist kein Sparschwein – Pflegende sichern Versorgung" gegen die Sparpläne in pflegerelevanten Bereichen informiert bleiben möchtest, dann schau auch hier vorbei: dbfk.de/keinsparschwein