20.06.2025
Sie sind keine „normale“ pflegerische Maßnahme, aber immer noch verbreitet.
Es gibt Nachholbedarf im Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) – insbesondere in den Krankenhäusern, wo sie weiterhin häufig als angemessene Pflegemaßnahme angesehen werden und nicht als Form von Gewalt. Das erklärt Pflegewissenschaftler Sascha Köpke im Interview in der Juni-Ausgabe unseres Mitgliedermagazins Gezielt informiert.
Welche Maßnahmen als freiheitsentziehend gelten, was dabei rechtlich zu beachten ist und welche Alternativen es gibt, haben wir in einer Handreichung für unsere Mitglieder im Mitgliederbereich zusammengefasst.