Nachtdienstbesetzung: Keine Nachtdienste alleine?

23.02.2026

Der DBfK Nordwest dringt immer wieder auf verbindliche Vorgaben zur Nachtdienstbesetzung in der stationären Langzeitpflege. Wenn es nach Pflegeberaterin und DBfK Nordwest-Mitglied Heike Jurgschat-Geer geht, sollten in der Nacht grundsätzlich mindestens zwei Pflegepersonen vor Ort sein.

Jurgschat-Geer begründet das unter anderem mit dem Arbeitsschutz: „Eine rote Linie ist mindestens dort, wo die gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz der diensthabenden Person nicht sichergestellt sind.“ Dazu gehöre, dass die Arbeitspause sinngerecht wahrgenommen werden könne und keine Aufgaben allein bewältigt werden müssten, die eigentlich das Arbeiten zu zweit erforderten. „Es müssen also mindestens zwei Personen physisch vor Ort sein“, so Jurgschat-Geer im Interview in der Februar-Ausgabe des DBfK Nordwest-Mitgliedermagazins Gezielt informiert.

Jenseits von Mindeststandards zur Personalbesetzung braucht es laut Jurgschat-Geer in den Nachtdiensten die gleiche fachliche Prozesssteuerung wie tagsüber: „Im Strukturmodell ist die Personen-zentrierte Pflege über einen 24-Stunden-Tag abzubilden. Dabei ist sowohl den biografischen als auch den krankheitsbedingten individuellen Bedarfen Rechnung zu tragen.“

Das vollständige Interview können unsere Mitglieder in der aktuellen Februar-Ausgabe Gezielt informiert ab S. 9 nachlesen – unter anderem im Mitgliederbereich der DBfK App (nur für registrierte Mitglieder). Hintergrund des Interviews ist das Positionspapier des DBfK zu Mindestpersonalvorgaben im Nachtdienst vom Juni letzten Jahres.

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