18.08.2026
Weniger Pflegepersonal, schlechtere Arbeitsbedingungen und weitreichende Versorgungsengpässe: Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) schafft zahlreiche Probleme, ohne nur ein einziges zu lösen. Die Arbeitnehmerkammer Bremen, der Bremer Pflegerat, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bezirk Bremen-Nordniedersachsen fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.
Gerade die soziale Pflegeversicherung zeigt, was ein leistungsfähiger Sozialstaat bewirken kann: Ihre Einführung hat nicht nur das individuelle Pflegerisiko besser abgesichert, sondern auch professionelle Pflegeangebote ausgebaut, Arbeitsplätze geschaffen und Familien von einem Teil der Pflegearbeit entlastet. Es geht also nicht allein um die Bezahlbarkeit von professioneller Pflege, sondern darum, ob sie zukünftig noch bedarfsgerecht, fachlich qualifiziert und verlässlich erbracht werden kann.
„Wer bei Personal und Arbeitsbedingungen spart, verschärft den Fachkräftemangel und verlagert immer mehr Pflegearbeit zurück in die Familien, die diese Versorgungslücke nur sehr begrenzt füllen können. Genau dieses Grundrauschen zieht sich durch den bisherigen Gesetzentwurf. Das Pflegeneuordnungsgesetz muss deshalb vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, erklärt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Das Gesetz soll Mitte September vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nach den bereits im Juli beschlossenen Einschnitten im Gesundheitswesen drohen damit weitere Kürzungen: Pflegeleistungen sollen eingeschränkt, Pflegebedürftige und Angehörige finanziell stärker belastet und die Rahmenbedingungen für Personalbemessung und Tarifbezahlung verschlechtert werden.
Damit entfernt sich die Bundesregierung weiter vom Grundgedanken der sozialen Pflegeversicherung, Menschen vor den finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit zu schützen. Besonders betroffen wären Frauen: Sie stellen den überwiegenden Teil der Pflegebeschäftigten und übernehmen zugleich den größten Anteil der familiären Pflegearbeit. Kürzungen in der Pflege verschärfen deshalb auch bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern.
Kein Personalabbau durch die Hintertür
Besonders problematisch sind die geplanten Änderungen bei der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege. Wie viel Personal einer Pflegeeinrichtung finanziert wird, richtet sich bislang nach den Pflegegraden der Bewohnerinnen und Bewohner. Werden künftig weniger Menschen in höhere Pflegegrade eingestuft, obwohl sie weiterhin ebenso viel Unterstützung brauchen, steht den Einrichtungen rechnerisch auch weniger Personal zu. „Maßgeblich für die Personalausstattung muss jedoch der tatsächliche Pflegebedarf der Menschen sein – nicht ein finanzpolitisches Einsparziel“, so Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.
Ebenfalls problematisch ist die geplante Möglichkeit, künftig einen Teil der für Pflegepersonal vorgesehenen Finanzmittel für technische oder digitale Systeme einzusetzen. Digitalisierung kann und darf kein Ersatz für Pflegefachpersonen sein.
Tariflöhne vollständig finanzieren
Auch bei der Bezahlung der Beschäftigten drohen Rückschritte: Die Tariftreueregelung als Voraussetzung für die Zulassung von Pflegeeinrichtungen bei den Pflegekassen soll ausgesetzt werden. Eine Vergütung durch die Pflegekassen ist seit 2022 nur noch möglich, wenn die Einrichtung einen Tarifvertrag anwendet oder ihr Personal entsprechend den regionalen Tariflöhnen bezahlt. Gleichzeitig ist geplant, tariflich vereinbarte Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig zu finanzieren. Damit gerät eine zentrale Errungenschaft für bessere Löhne und mehr Tarifbindung in der Altenpflege unter Druck.
„Wer Pflegende sucht, darf Tariflöhne nicht zur Verhandlungsmasse machen. Gute Bezahlung ist keine Kür, sondern die Voraussetzung dafür, dass Menschen diesen Beruf ergreifen und dauerhaft ausüben“, sagt Markus Westermann von ver.di. „Die Tarifbindung muss gestärkt und jede tarifliche Lohnerhöhung vollständig durch die Pflegekassen finanziert werden.“
Statt tarifliche Lohnsteigerungen vollständig zu finanzieren, werden gute Arbeitsbedingungen erneut als Kostenfaktor behandelt. Damit werden Pflegebedürftige und Beschäftigte gegeneinander ausgespielt: Gute Löhne werden als Ursache steigender Eigenanteile dargestellt, obwohl die eigentlichen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung struktureller Natur sind. Notwendig wäre daher nicht, Tarifstandards aufzuweichen, sondern die Finanzierung der Pflege so zu reformieren, dass faire Löhne und bezahlbare Pflege gleichermaßen gesichert werden. „Denn Pflegefachpersonen können nur dann ihre fachliche Verantwortung angemessen wahrnehmen und eine hochwertige Versorgung leisten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, so die Vorsitzende des Bremer Pflegerats, Heidrun Pundt.
Pflegeversicherung solidarisch reformieren
Um die grundlegenden Probleme zu lösen, muss die Pflegeversicherung generationengerecht und professionell ausgerichtet sein sowie solidarisch finanziert werden. Eine Reform muss sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung einbeziehen und auch der Bund muss stärker in die Verantwortung genommen werden. Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse müssen angemessen aus Steuermitteln finanziert werden.
Arbeitnehmerkammer Bremen, DBfK Nordwest, ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen und Bremer Pflegerat fordern deshalb grundlegende Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz. Gute Pflege braucht ausreichend Personal, verbindliche Personalstandards, faire und vollständig refinanzierte Tariflöhne sowie eine solidarisch finanzierte Pflegeversicherung. Und die ökonomisch wirksamste Antwort auf steigende Kosten in der pflegerischen Versorgung sind mehr Prävention und Rehabilitation von Pflegebedürftigkeit. Wer stattdessen an Personal, Leistungen und Bezahlung spart, verschärft den Fachkräftemangel und gefährdet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen.