Strukturkommission Pflege: Erst prüfen, dann Strukturen verändern

DBfK fordert grundlegende Nachbesserungen am PNOG

17.09.2026

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, eine Strukturkommission Pflege einzusetzen und die Pflegeversicherung grundlegend weiterzuentwickeln. Eine solche Kommission ist sinnvoll, wenn sie ergebnisoffen arbeitet, wissenschaftliche Expertise einbezieht und die professionelle Pflege verbindlich beteiligt.

Gleichzeitig warnt der DBfK davor, mit dem derzeit geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) voreilig weitreichende Strukturentscheidungen zu treffen, bevor die angekündigte Kommission ihre Arbeit überhaupt aufgenommen hat.

„Eine Strukturkommission einzusetzen und gleichzeitig mit dem PNOG zentrale Weichen für Leistungen, Personal, Vergütung und Versorgungsstrukturen zu stellen, passt nicht zusammen“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Wenn jetzt zunächst die Finanzierung der Pflegeversicherung kurzfristig stabilisiert werden soll, muss sich das PNOG genau darauf beschränken. Entscheidungen, die Versorgung und Pflegeberuf langfristig verändern, gehören auf den Prüfstand der angekündigten Kommission. Ansonsten werden voreilig Fakten geschaffen, die zementiert und so schnell nicht zu ändern sind.“

Das PNOG muss auf kurzfristig wirksame Finanzierungs- und Effizienzmaßnahmen begrenzt werden, fordert der DBfK. Eingriffe in Leistungsansprüche, Personalstandards und Versorgungsstrukturen gehören in die Strukturkommission.

Fünf Punkte müssen aus Sicht des DBfK beim PNOG jetzt korrigiert werden:


  • Pflegebegleitung nicht als Schnellschuss ausgestalten

Eine bundesweite Pflegebegleitung kann einen wichtigen Beitrag zu Prävention, Beratung und stabilen häuslichen Versorgungsarrangements leisten. Ihre konkrete Ausgestaltung muss jedoch Teil eines umfassenden Konzepts für eine moderne Primärversorgung sein. Dazu gehören pflegefachlich verantwortete Strukturen ebenso wie Community Health Nursing und eine systematische Präventionsorientierung. Bestehende Beratungsstrukturen müssen berücksichtigt werden.

„Wir sollten nicht heute eine Struktur festschreiben, die morgen Teil einer grundlegenden Reform der Primärversorgung sein soll“, so Lux. „Die Kommission muss die Chance bekommen, diese Versorgung aus einem Guss zu entwickeln.

  • Tariftreue erhalten

Die im PNOG vorgesehene mehrjährige Aussetzung zentraler Tariftreueregelungen lehnt der DBfK ab. Gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Entwicklung der Einkommen sind Grundvoraussetzungen dafür, Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und neue zu gewinnen.

Ein Stillstand bei der Lohnentwicklung würde jeder späteren Fachkräftestrategie von Beginn an die Grundlage entziehen. Die Tariftreue muss deshalb erhalten und ihre Finanzierung gesichert werden.

  • Änderungen bei Pflegegraden und Personalbemessung zurückstellen

Geplante Veränderungen am Begutachtungsinstrument und an den Schwellenwerten der Pflegegrade können erhebliche Auswirkungen auf Leistungsansprüche, Personalbemessung, Qualifikationsmix und Vergütungsstrukturen haben. Solche Eingriffe dürfen nicht in erster Linie aus kurzfristigen Einsparzielen heraus erfolgen. Sie brauchen eine unabhängige pflegewissenschaftliche Bewertung und eine transparente Folgenabschätzung. Bis diese vorliegen, müssen die Änderungen zurückgestellt werden.

  • Digitalisierung zusätzlich finanzieren – nicht gegen Personal verrechnen

Digitalisierung kann Pflegefachpersonen entlasten und die Versorgung verbessern. Sie kann aber fehlendes Personal nicht ersetzen.

Der DBfK lehnt deshalb Regelungen ab, nach denen finanzielle Mittel für unbesetzte Stellen stattdessen für digitale oder technische Systeme eingesetzt werden können. Digitalisierung ist eine eigenständige Investitions- und Strukturaufgabe und muss entsprechend finanziert werden.

  • Ambulante Versorgung und Verhinderungspflege nicht schwächen

Wer möchte, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können, muss die ambulante Versorgung und die pflegenden Angehörigen stärken. Einschränkungen planbarer Verhinderungspflege und neue Budgetlogiken dürfen nicht dazu führen, dass Entlastung später oder schwerer erreichbar wird. Dazu gehört auch der Erhalt von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige.

„Die häusliche Versorgung ist kein Bereich, in dem kurzfristig Strukturen weggekürzt werden dürfen, die wir für die künftige Pflegereform dringend brauchen“, erklärt Lux. „Ein Versorgungssystem darf nicht erst geschwächt werden, um es anschließend durch eine Kommission neu aufzubauen.“

Kurzfristige Stabilisierung anders organisieren

Um die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell zu stabilisieren, müssen aus Sicht des DBfK zunächst Maßnahmen genutzt werden, die nicht langfristig die Versorgungsqualität der Menschen und die Arbeitsbedingungen der professionell Pflegenden verschlechtern. Dazu gehören insbesondere eine konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie ein gezielter Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen.

„Strukturelle Reformen sind dringend notwendig“, erklärt Lux. „Sie müssen aber pflegefachlich begründet, auf ihre Folgen geprüft und gemeinsam mit denjenigen entwickelt werden, die Pflegeversorgung täglich verantworten.“

Keine Pflegekommission ohne professionelle Pflege

Für den DBfK ist deshalb eine zweite Bedingung zentral: Pflegefachpersonen und Pflegewissenschaft müssen in der angekündigten Strukturkommission verbindlich und auf Augenhöhe vertreten sein.

„Über die Zukunft der Pflegeversicherung kann nicht ohne die Profession Pflege entschieden werden, die einen wesentlichen Teil dieser Versorgung trägt“, so Lux. „Pflegefachpersonen verfügen über die fachliche Expertise zu Prävention, Versorgungssteuerung, Personalbedarf, häuslicher Versorgung und neuen Rollen in der Primärversorgung. Diese Expertise muss verbindlich und gleichberechtigt in die Arbeit der Kommission einbezogen werden.“

Der DBfK fordert Bundesgesundheitsminister Linnemann daher auf, vor der weiteren Befassung mit dem PNOG die qualitäts- und personalrelevanten Regelungen zu korrigieren und bei der Einsetzung der Strukturkommission eine verbindliche Beteiligung der professionellen Pflege und der Pflegewissenschaft sicherzustellen.


Weitere Informationen über die DBfK-Positionen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) finden Sie unter www.dbfk.de/de/berufspolitik/kein-sparschwein.php

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